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Landesjugendplan

Einrichtungen der Jugendsozialarbeit können im Rahmen des Landesjugendplans
Förderung für Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung erhalten für

  • Seminare
  • Jugenderholung
  • Praktische Maßnahmen

Die LAG Jugendsozialarbeit berät die Einrichtungen und koordiniert die Antragstellung.

 

Antragstellung:

Die Antragstellung für das Jahr 2023 erfolgt nur noch digital über die Plattform oaseBW (www.oaseBW.de)

Sollten Sie hierzu noch keine Zugangsdaten erhalten haben, wende Sie sich bitte an Jennifer Kündiger.

Auf der Plattform finden Sie dann auch die für das Jahr 2023 gültigen Antragsformulare.

 

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Kündiger zur Verfügung:

Tel. 0711 1656-339, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Verwaltungsvorschrift KJA/JSA