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Projektausschreibung
Das Projekt „Pädagogische Gruppenarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit“ startet in eine zweite Förderphase. Gefördert wird die pädagogische Gruppenarbeit als eine langjährig erprobte und gelingende Methode in den benannten Handlungsfeldern. Durch die fachliche und finanzielle Förderung soll die pädagogische Gruppenarbeit in der Praxis verstärkt und gestärkt werden und dadurch ein Beitrag zur gelingenden Begleitung und Unterstützung junger Menschen zur einer teilhabefähigen und resilienten Persönlichkeit geleistet werden.

Ausschreibung „Pädagogische Gruppenarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit“

Im Rahmen der Projektlaufzeit können Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit über das Projekt bislang bestehende Konzepte von Gruppenarbeit deutlich ausbauen oder auch neu etablieren. Im Rahmen der Stärkung der Gruppenangebote erhalten die Fachkräfte zusätzliche Personalkapazitäten für die Gruppenarbeit. Dies können sowohl zusätzliche Stellenanteile als auch qualifizierte Honorarkräfte (aus den Berufen der Sozialpädagogik, angrenzenden Feldern oder in der Ausbildung/Studium befindlich) sein.

Gefördert werden Personalkosten/Honorarmittel sowie Sachmittel. Zudem werden projektteilnehmende Fachkräfte und Honorarkräfte durch eine verpflichtende begleitende Qualifizierung (8 Qualifizierungsworkshops – Grundlagen und vertiefende thematische Einheiten) sowie einen moderierten Online-Treff der beteiligten Fachkräfte fachlich gefördert. Das Projekt sowie die Projektstandorte werden zudem wissenschaftlich begleitet. Die Erkenntnisse fließen unter anderem in die Qualifizierungsangebote ein.

10% Eigenmittel müssen durch den antragstellenden Träger erbracht und nachgewiesen werden.

Folgende Voraussetzung sind zu beachten:
- Die im Rahmen des Projekts durchgeführte Gruppenarbeit soll im Sozialraum verankert sein. Die Verankerung im Gemeinwesen beinhaltet sowohl die Nutzung von Ressourcen als auch die Nutzung von Netzwerken.
- Die Gruppenangebote werden fachlich durch die Einrichtungen und deren Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit verantwortet.
- Wesentlich ist die Gewährleitung von personeller Kontinuität in der Arbeit mit den Gruppen, um belastbare Beziehungen aufzubauen und zu gestalten.
- Auch beim Einsatz von Honorarkräften bleiben die Fachkräfte Ansprechpersonen für junge Menschen und Honorarkräfte.
- Die Antragsteller*innen stellen in der Projektbewerbung eine auf das spezifische Handlungsfeld ausgerichtete Konzeption für das Gruppenangebot dar.
- Die Angebote sind auf die aktuelle Lebenslage der jungen Menschen und die Unterstützungsformen des jeweiligen Handlungsfeldes ausgerichtet.
- Beteiligung und Empowerment bilden zentrale Prinzipien in der Arbeit mit Gruppen.
- Die Antragsteller*in verpflichten sich zur Teilnahme an den Qualifizierungsangeboten, den Online-Treffs sowie zur Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Begleitung.

Antragsberechtigt sind öffentliche sowie anerkannte freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit.

Folgender Zeitplan ist vorgesehen:

19. Januar 2024 Frist zur Antragsstellung/Bewerbung als Projektstandort
15. Februar 2024 Mitteilung über die Auswahl der Projektstandorte
01. März 2024 Projektstart
02. + 03.Mai 2024 Basis-Qualifizierung (verpflichtend)
31.12.2024 Ende der Projektförderung

Für eine Terminvereinbarung bei Rückfragen, Antragsberatung und Antragsstellung wenden Sie sich bitte an das Projektteam unter:
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Projektteam:
Katrin Stegmaier                                                            Janet Geltz
Tel.: 0711/1656-561                                                       Tel.: 0711/1656-542
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in beratender Funktion:
Julia Müller
Tel.: 0711/1656-125
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Downloads/Formulare:
Ausschreibung
Kurzausschreibung
Projektbewerbung

Das Projekt mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2024 wird im Auftrag der LAG JSA und in Kooperation mit der AGJF, der LAG Mobile Jugendarbeit/Streetwork und dem Netzwerk Schulsozialarbeit in Verantwortung des Diakonischen Werks Württemberg durchgeführt.

Finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.